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Auflösung: Nach dem Hambacher Fest von 1832 und dem Frankfurter Wachensturm im Jahr darauf verschärfen die Behörden ihre Maßnahmen gegen die Burschenschaften. Die Bubenreuther sehen ihren letzten Rettungsweg in der formalen Auflösung. Ohne äußere Form, nur getragen von der Idee und den Zielen, soll die Burschenschaft unter dem Namen „Bubenruthia“ weiterbestehen. „Laßt uns von der Form scheiden – was hat's denn für Not?“, schließt am 9. Mai 1833 die überlieferte Rede von Sprecher August Esper. „Der Geist lebt in uns allen, und unsere Burg ist Gott!“
Hans von Raumer: Die folgende Durststrecke wird durchgestanden, wenn auch nicht ohne Krisen. Nach dem Abgang Espers herrscht ein Mangel an Führungspersönlichkeiten, um die formenlose Gemeinschaft zu leiten. In dieser Situation springt ein Mann in die Bresche, der die Bubenruthia aus der Stagnation der 1830er Jahre reißt: Der 19-jährige Hans von Raumer. Er erkennt, dass neben der Tradition – heutzutage würde man vielleicht von Identität sprechen – doch feste Institutionen und Formen Not tun. Raumer baut die Bubenreuther Institutionen wieder auf, stärkt die Autorität des Ehrengerichts (der beschlussfassenden und schiedsrichtenden Versammlung der Burschenschaft), erfüllt die „Bubenreuther Blätter“ mit neuem Leben und stellt den seit 1818 zusammengetragenen Bundesregeln eine Bubenreuther Verfassung, später „Brauch“ genannt, an die Seite. Am Anfang der neuen Verfassung steht der Wahlspruch: „Mit Gott für Freiheit, Ehre, Vaterland!“
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